Geblitzt auf der BAB 10, km 139,6 in Fahrtrichtung AD Werder- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchtsgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Ab einer Überschreitung um 21 km/h drohen ein Punkt und 70 € Bußgeld. Bei 26 km/h sind es schon 80 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot in Betracht. Dies steigert sich alle weiteren 5 km/h und für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit kann diese noch höher ausfallen.

Aber soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Der Blitzer befindet sich im westlichen Teil der BAB 10, genauer zwischen den Abfahrten Falkensee und Brieselang.  Ca. 900 Meter vor der Abfahrt Brieselang befindet sich die Messstelle in Fahrtrichtung Potsdam bzw. Autobahndreieck Werder, von wo aus die BAB 2 in Richtung Magdeburg und Hannover führt.

Die Beschilderung ist nach Auffassung des zuständigen Amtsgericht Nauen ausreichend. Schon ab dem Autobahndreieck Havelland, welches sich etwa 15 Kilometer vor dem Blitzerstandort befindet, ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h angeordnet. Dieses wird mehrfach wiederholt. Grund ist die nur zweispurige Nutzung der Autobahn. Die verkehrspsychologischen Anforderungen an die Hinweisgebung sind damit erfüllt.

Allerdings sind Sie hier von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed geblitzt worden. Dessen Fehlerquellen sind ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Gerät ist seit seiner ersten Anwendung massiver Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt.  Diese führte zwar zu einem kompletten Austausch der Software, die charakteristischen Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Dessen Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst; dieser sendet dabei kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahnbahnbereich in einer Entfernung zwischen 10m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes von 45 Grad ab Die Entfernung eines Fahrzeuges wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach Ihrer Refelexion am gemessenen Fahrzeug vom Blitzer wieder empfangen werden. Innerhalb eines Bereichs von 50 m bis 20 m werden die Daten gewonnen, die zur Berechnung der Geschwindigkeit dienen. Ist der eingegebene Höchstwert erreicht oder überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch werden in ca. 50 % aller Messungen durch verzerrte Laserimpulse falsche Geschwindigkeitsergebnisse angegeben. Auch in Ihrem Fall kann dieser Messfehler gegeben sein.

Nach einer im Auftrag des Amtsgerichts Tiergarten durchgeführten Untersuchung werden bei über der Hälfte aller Fälle Daten verwendet, die außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen werden. Dieses ist ein klarer Verstoß gegen die Gerätezulassung.

Ein sehr häufiger Aufbaufehler ist die ungenaue Einstellung des Scanwinkels. Dieser dient der Anpassung des Messgerätes an die konkrete Fahrbahnneigung. Sogenannte "Schrägmessungen" führen aber automatisch zu erhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Damit solche Fehler vermieden werden, sind die Messbeamten zur einer Schulung an dem Messgerät verpflichtet. Ist eine solche Teilnahme in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. 

Der Blitzer hat Zuordnungsschwierigkeiten bei Überholvorgängen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Bei einer Überprüfung ist dann nicht sicher feststellbar, dass tatsächlich eine Messung des abgebildeten Fahrzeugs erfolgte.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.



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