Geblitzt auf der BAB 10, km 43,04 in Fahrtrichtung AS Niederlehme- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Ab 21 km/h zuviel kann ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot ausgesprochen werden. Die Strafen steigen umso höher der vorgeworfene Verstoß. Für Fahranfänger kann dies außerdem die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an Aufbauseminaren bedeuten.

Doch soweit muss es nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Nach Auffassung des zuständigen Amtsgerichts Königs- Wusterhausen genügt die Beschilderung verkehrspsychologischen Anforderungen, die Annahme eines Augenblickversagens geschieht aber großzügig.

Der eigentliche Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier aber die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed. Dieses ist seit seiner Einführung starker Kritik ausgesetzt.   Zwar wurde mittlerweile die komplette Software ausgetauscht, die grundlegenden Probleme bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Dessen Methode die Geschwindigkeit zu messen ist einfach erklärt. Das Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Lasersignale und senden sie zu dem Blitzer zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und so ist eine Berechnung der Geschwindigkeit möglich.

Aber die überlange Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch entstehende Daterverfälschung tritt so häufig auf, dass aus diesem Grund etwa jede zweite Messung falsch ist. Auch muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Straße ausgerichtet werden. Oft ist die Justierung nicht exakt genug und dann führt schon die kleinste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Sollte in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten ein. Er beauftragt dafür ein anerkanntes Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Mit den gefundenden Fehlern kann die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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