Geblitzt auf der BAB 10, km 46,2 in FR AS Niederlehme- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten? 

Dann können die drohenden Strafen teuer und unangenehm werden. Ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und 70 € Bußgeld. Bei 26 km/h darüber sind es schon ein Punkt, 80 € sowie ein Monat Fahrverbot.

Dies steigert sich alle weiteren 5 km/h und kann für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter nochmals erhöht werden.

Allerdings muss es soweit nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Denn die Schwächen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed sind ein Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs. Dieses ist seit seiner ersten Anwendung der scharfen Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt. Deswegen wurde sogar dessen komplette Software ausgetauscht. Die spezifischen Probleme bei der Messwertbildung sind aber geblieben.

Die Geschwindigkeitsbestimmung kommt wie folgt zustande. Der Erfassungsbereich liegt etwa 20 bis 50 m vor dem Gerät. Dieses sendet Laserbündel im Infrarotbereich aus. 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Aufweitung auf 45 mal 145 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser-Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass die Strahlen vom Fahrzeug reflektiert und zurückgesandt werden. Hieraus ergibt sich ein dreidimensionales Bild. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus welcher sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt, die auf einer Strecke zwischen 50 und 20 m vor dem Gerät errechnet wird. Ist der Grenzwert erreicht, wird die Kamera ausgelöst.

Bei über der Hälfte aller Messungen werden aber Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dadurch liegt ein klarer Verstoß gegen die Gerätezulassung vor.

In etwa 50 % der Messvorgänge werden die Strahlen durch ihre Auffächerung von verschiedenen Fahrzeugteilen zugleich reflektiert. Dieses führt zu einer falschen Fahrzeitbestimmung und hat als Ergebnis eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe. Auch in Ihrem Fall kann dieser Fehler gegeben sein.

Besonders bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten hat der Blitzer Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist nicht immer nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Sehr häufig ist der Scanwinkel nicht richtig eingestellt, mit der Folge, dass eine fehlerhafte Ausrichtung zur Fahrbahnneigung gegeben ist. Diese sogenannten "Schrägmessungen" führen aber automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen.

Um dieses zu verhindern, sollen alle Messbeamten vor dem ersten Einsatz eine Schulung an dem Gerät absolvieren. Fehlt aber ein entsprechender Fortbildungsnachweis in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, was nicht selten der Fall ist, wird die gesamte Messung annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.



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