Geblitzt auf der BAB 111, bei km 0,65, Baustelle in FR Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Denn aufgestellt ist hier ein mobiles Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Dessen gerichtsbekannte Schwächen und Fehlerquellen liefern meist die besten Argumente für den Erfolg eines Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Es werden Laserimpulse ausgestrahlt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Hierdurch ist eine Weg-Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber auf der Messstrecke kommt es zu einer Signalauffächerung und damit verbunden einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich werden dadurch die Messdaten verfälscht, weshalb bei etwa der Hälfte aller Messungen die Ergebnisse nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit übereinstimmen. Das Gerät hat bei dichtem Verkehr oder Überholvorgängen Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das fotografierte Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist der Messsensor nicht exakt im geforderten rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Dies gilt auch, wenn sich in der Messakte kein Nachweis findet, dass die eingesetzten Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Dies ist nur eine sehr kleine und bei weitem nicht vollständige Aufzählung der Messfehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Foto(s): Andreas Junge

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