Geblitzt auf der BAB 13, bei km 14,4, in FR AS Groß Köris- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten?

Der drohende Bußgeldbescheid kann dann teuer werden. 

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h sind ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 € möglich. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen.

Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird.

Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch soweit muss es auf keine Fall kommen. Denn gemessen wird hier mit einem Einseitensensor des Typs ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers des Typs ESO ES 8.0. Deren Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Der charakteristische Messbalken des Geräts ist mit fünf Sensoren ausgestattet. Diese messen die Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge speichern und vergleichen diese. Die hieraus gewonnenen Daten ermöglichen eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Allerdings führen bei dieser Methode schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs, zu Fehlern bei der Geschwindigkeitsbestimmung.

Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden.

Ist der Messwinkel falsch ausgerichtet (ein sehr häufiger Aufbaufehler) kommt es schon bei der geringsten Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Die Kamera wird erst nach der Geschwindigkeitsberechnung ausgelöst. Daher kann es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung kommen, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Das Amtsgericht Lübben  hat einen Betroffenen freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 3.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie fehlte und dadurch nicht erkennbar war, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Ist die Eichung des Geräts abgelaufen oder ungültig wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier  zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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