Geblitzt auf der BAB 13, km 18,3, in FR AS Bestensee- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen einen Geschwindigkeitsverstoß vor?

Dann haben Sie Glück im Unglück, denn bei dieser Messstelle ist ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed aufgebaut. Dessen gerichtsbekannten und vor allem zahlreichen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

So muss während des Aufbaus der Messwinkel genau der Fahrbahnneigung angepasst werden. Häufig geschieht dies nicht genau genug und dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten.

Noch vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, liegt keine verwertbare Messung vor.

Eine fehlerhafte Datenerfassung führt dazu, dass auf mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. 

Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, bei welchem Messobjekt welche Geschwindigkeit gemessen wurde.

Ist die Eichung abgelaufen, wird entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 km/h gewährt.

Diese Aufzählung ist bei weitem nicht abschliessend, zeigt aber welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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