Geblitzt auf der BAB 17, bei km 7,25 Fahrtrichtung Dresden -Prag- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vor. Dann stehen die Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs sehr gut. Eine Ursache sind die Schwächen des hier aufgestellten Einseitensensors vom Typ ESO ES 3.0.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Die auf dem Messbalken befindlichen Sensoren registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Diese Datenerfassung ermöglicht eine Ort- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Allerdings können dabei schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs oder der Fahrbahnbegrenzung, die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen. Dies gilt auch für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern. Dann sieht man im Signalverlauf der Messung sehr untypische Ausschläge im Signalbereich des Frontscheinwerfers, was zu einer Verfälschung der Messung führt. Werden mehrere Fahrzeuge vom Gerät erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann kann nicht sicher nachgewiesen werden, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist hier auch die Geräteeichung erloschen. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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