Geblitzt auf der BAB 19, km 0,85, Baustelle Brücke Papenbruch, in Richtung Berlin/Hamburg- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee hat Ihnen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugesandt? Vorgeworfen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h? Dann lohnt es sich, die Messung anzufechten. Denn wegen der Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist die Anzahl der Verfahren, die im Einspruchsverfahren eingestellt werden, überdurchschnittlich hoch. 

Gemessen wird mit Hilfe von Laserimpulsen, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Sensor zurückgesandt. Dadurch werden Daten gewonnen, welche die Bestimmung der benötigten Fahrzeit und somit eine Berechnung der Geschwindigkeit ermöglichen. 

Aber die überdurchschnttlich lange Messstrecke ist auch eine große Fehlerquelle. So führt sie zu einer Signalauffächerung, welche eine Verzerrung der Rückstrahlsignale verursacht. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht. Dies passiert so häufig, dass allein aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch sind. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich des Blitzers, hat dieser Probleme mit der Zuordnung. Dann ist nach einem Einspruch nicht sicher feststellbar, ob tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Oft ist der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, werden immer zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt. Die Messbeamten müssen nach den Herstellervorgaben an diesem Gerät geschult sein. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Ungenauigkeiten und Fehler der Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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