Geblitzt auf der BAB 19, zw. AS Kavelstorf u. AS Laage, Baustellenbereich AS Kavelstorf- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Rostock wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vor? Statt den Bußgeldbescheid zu akzeptieren, lohnt es sich hier die Messung durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist bei dieser Messstelle überdurchschnittlich hoch. Meistens ist es die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lichtmessverfahrens, die zur Straffreiheit führt.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. An der Fahrbahn erfassen mehrere Sensoren die Autobahn auf einer Länge von 25 Meter. Sie senden Laserimpulse aus, welche die Straße im rechten Winkel queren. Aus der Zeit, die ein Fahrzeug für das Passieren der einzelnen Strahlen braucht, kann dann mittels einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber sehr oft sind nicht alle Sensoren exakt im rechten Winkel justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Auch Reflexionen auf der Fahrzeugoberfläche führen häufig zu einer fehlerhaften Datenerfassung. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist nicht mehr sicher nachweisbar, ob tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Wurden nicht alle Funktionstests vor der Inbetriebnahme notiert oder fehlt ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt Andreas Junge für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Auf dessen Grundlage werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907.

Foto(s): andreas junge

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