Geblitzt auf der BAB 2 bei Kilometer 2,5 in Fahrtrichtung AD Werder- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten hätten?

Dann drohen schon bei mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier die Strafen ersparen.

Der Blitzer steht zwischen zwischen der Ausfahrt Lehnin und dem Autobahndreieck Werder, fallweise aber auch bei km 3,5.

Eine ständige Beschilderung und Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es an dieser Messstelle nicht. Vielmehr wird diese durch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA), eine sog. „Schilderbrücke“ geregelt und zwar ca. 4 km vor dem Messstandort. Meist ist eine Geschwindigkeit von 120 km/h eingegeben. Der genaue Anzeigewert kann aber durch eine Akteneinsicht überprüft werden.

Die eigentliche Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier aber die Fehler des verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.

Dieser  Gerätetyp bestimmt die Geschwindigkeit mittels der von den ankommenen Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede.

Dies führt aber dazu, dass schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen können.

Zwischen der Messung und dem Auslösen der Kamera besteht eine zeitliche Zäsur. Diese führt dazu, dass besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein gerichtsfester Nachweis möglich, dass die angezeigte Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Oft ist der Scanwinkel des Geräts nicht korrekt eingestellt, dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Brandenburg an der Havel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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