Geblitzt auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Bevor Sie drohenden Strafen akzeptieren, lohnt sich die Beratung durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist hier dank der Unzuverlässigkeit des eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed überdurchschnittlich hoch.

Das Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Vorbeifahrende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Messgerät zurück. Dadurch ist Bestimmung der benötigtenFahrzeit für die eingegebene Messstrecke möglich und somit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und dadurch bei mindestens jeder zweiten Messung zu einer falschen Geschwindigkeitsberechnung. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft kommt es dabei zu geringen Abweichungen, die aber automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen. Passieren mehrere Fahrzeuge unmittelbar hintereinander die Messstrecke, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal kann ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden. Ebenso, wenn beim Aufbau nicht alle Funktionstests dokumentiert wurden. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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