Geblitzt auf der BAB 20, Höhe AS Stralsund, FR Stettin-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommern- Rügen macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Dann akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht zu schnell. Die Überprüfung des Vorgangs durch einen spezialisierten Verteidiger endet hier meist mit einem positiven Verfahrensende. Denn die Geschwindigkeit wird hier mit dem sogenannten Lichtmessverfahren festgestellt und dieses ist nicht nur für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt, sondern auch der Grund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Die Funktionsweise ist einfach. Gemessen wird mit Hilfe mehrerer Infrarot- oder Laserstrahlen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen benötigt wird, kann das Gerät die Geschwindigkeit berechnen.

Aber häufig ist mindestens einer der Sensoren nicht exakt im rechten Winkel aufgestellt, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Lichtreflexe auf der Lackierung haben auch diese Auswirkung. Sobald sich mehrere Fahrzeuge zeitgleich im Messbereich befinden, entstehen Probleme bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Die Wartung der Geräte erfolgt in Mecklenburg- Vorpommern nicht immer fristgerecht, was dann zu einem Ablauf der Geräteeichung führt. Wird dieses festgestellt, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Dies gilt auch, wenn in der Akten der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten fehlt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht mehr ausgesprochen.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine sofortige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema