Geblitzt auf der BAB 24, Brücke Darsikow, in Höhe km 189,38, in FR Berlin- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h vor? Dann zögern Sie nicht, sich von einem erfahrenen Verteidiger beraten zu lassen. Denn die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren liegt hier weit über dem Durchschnitt. Der alleinige Grund ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. Dessen Fehleranfälligkeit ist seit der ersten Anwendung auffällig und wurde mittlerweile auch gerichtlich festgestellt.

Das Gerät funktioniert nach folgendem Prinzip. Es werden Laserimpulse ausgestrahlt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Heranfahrende Autos reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Dadurch kann die benötigte Fahrzeit bestimmt und die Geschwindigkeit berechnet werden. 

Aber gerade die lange Messstrecke hat das größte Fehlerpotential. Denn sie führt zu einer Auffächerung der ausgestrahlten Impulse und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingten Verfälschung sind die Ursache, dass etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist.  Außerdem kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vogeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Diese Ungenauigkeit bei der Justierung hat immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert. Ein Verwertungsverbot liegt auch vor, wenn in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung gemachten Fehler nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren sehr erfolgreich in Bußgeldverfahren und kennt die Besonderheiten dieser Messstelle.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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