Geblitzt auf der BAB 24, km 210,00 FR Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h überschritten?

Der drohende Bußgeldbescheid kann dann teuer werden! 

Schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h beträgt.

Doch soweit muss es nicht kommen. Denn die Schwächen des hier verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 3.0 sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Charakteristische dieses Blitzer ist sein Messbalken. Dieser ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet, von denen die beiden äußere und der mittlere die Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge speichern und vergleichen. Die beiden anderen Sensoren messen den jeweiligen Abstand zum Messgerät.  Mittels dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Da die Messung  auf einer Lichtmessung basiert, können schon einfache Helligkeitsreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Messung beeinflussen.

Erst recht gilt dies für LED- Scheinwerfer. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden. Dies gilt natürlich auf für Tages- LED- Licht.

Unübersichtliche Verkehrssituationen, etwa Überholvorgänge oder Kolonnenfahrten, sind eine häufige Ursache für Zuordnungsprobleme. Dann ist der Bußgeldstelle im gerichtlichen Verfahren kein überprüfbarer Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Oft ist der Messwinkel nicht genau eingestellt. Dann kommt es zu sogenannten Schrägmessungen. Dieser verursachen automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben.

Werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann es zu einem Ablauf der Geräteeichung kommen. In diesen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Dies ist nur eine kleiner Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er  ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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