Geblitzt auf der BAB 4, km 102,5, Fahrtrichtung Dresden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten?

Dann folgt innerhalb der nächsten zwei bis sechs Wochen ein Bußgeldbescheid. Nach der aktuellen Bußgeldtabelle (8/21) kann neben dem Bußgeld ab einer Überschreitung um 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot ausgesprochen werden. Fahranfängern droht außerdem die Verlängerung der Probezeit und die kostenpflichtige Teilnahme an Aufbauseminaren.

Soweit muss es allerdings nicht kommen. Bei dieser Messstelle wird ein Einseitensensor vom Typ ESO ES 8.0 aufgebaut. Die Schwächen dieses Blitzers sind aber die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Gerät weist einen Messbalken mit den charakteristischen fünf Sensoren auf. Diese registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dadurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und hieraus die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Grenzwert überschritten, wird die installierte Kamera ausgelöst.

Diese Messmethode führt aber dazu, dass schon einfachste Lichtreflexe (etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs), die Messwertbildung zu Ihren Lasten beeinflussen können.

Besonders LED- Scheinwerfer verhindern eine exakte Datenverarbeitung. Das Pulsieren des Lichts ist zwar für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar. Bei den Sensoren führt es aber zu einer ungenauen Zeitmessung.

Der Blitzer hat bei unübersichtlichen Verkehrssituationen (Überholvorgänge, Kolonnenfahrten) Schwierigkeiten die Werte dem richtigen Fahrzeug zuzuordnen. Oft ist dann bei einer gerichtlichen Überprüfung der Bußgeldstelle nicht möglich, zu belegen, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Es erfolgten schon Freisprüche, weil die in der Bedienungsanleitung geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie fehlte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das abgebildete handelte.

Der Hersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung eine Schulung des Messpersonals vor dem ersten Einsatz. Findet sich kein entsprechendes Zertifikat in der Akte, kann die Messung keine wirksame Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Hierfür kann schon die Abweichung um ein Grad ausreichend sein.

Die gesamte Messung muss in einem Messprotokoll dokumentiert sein. Ist dieses nicht der Fall oder fehlen notwendige Angaben, kann nicht von einer ordnungsgemäß durchgeführten Messung ausgegangen werden. Aus dem Protokoll und der Fotolinie muss sich ergeben, dass alle Vorgaben des Herstellers eingehalten wurden.

Ist während des Messvorganges die Blitzerposition auch nur geringfügig verändert worden muss dieses ebenfalls in dem Protokoll vermerkt sein.

Sind die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann die Eichung abgelaufen sein. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Verfahrenseinstellung.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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