Geblitzt auf der BAB 4, km 105,7, Gem. Dennheritz, FR Dresden-Aachen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren vor, Sie hätten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h an dieser Messstelle überschritten?

Dann droht neben einem hohen Bußgeld schon ab 21 km/h über dem Grenzwert ein Punkt und bei 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot dazu. Dies steigert sich alle weiteren 5 Km/h und kann für Wiederholungstäter und Fahranfänger in der Probezeit extra erhöht werden.

Allerdings kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger diese Folgen ersparen.

Geblitzt wurden Sie von einem Einseitensensor des Typs ESO ES 8.0. Dessen Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeit wird von diesem Blitzer mit Hilfe der von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede festgestellt.

Dabei können schon einfachste Lichtreflexe, wie der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen.

Auch LED- Scheinwerfer sind von Gutachtern und Gerichten anerkannte Fehlerquellen.  Eine genaue Messung setzt  voraus, dass von dem gemessenen Fahrzeug keine von seiner Fahrbewegung unabhängigen aktiven Signalanteile produziert werden. Dies ist jedoch bei LED-Frontlicht der Fall. Diese gepulste Beleuchtung stört die Kreuzkorrelation des Gerätes und führt damit zu einer unzulässigen Beeinflussung des Messvorganges.

Bei Überholmanövern oder Kolonnenfahrten ist sehr häufig nicht nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete oder ein andere Fahrzeug gemessen wurde.

Eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels (der häufigste Aufbaufehler bei diesem Gerät), führt zu sogenannten "Schrägmessungen", bei denen eine überhöhte Geschwindigkeitsanzeige vorprogrammiert ist.

Fehlt in der Akte der Nachweis, dass die Beamten an dem Gerät speziell geschult wurden, kann die Messung keine Grundlage für einen wirksamen Bußgeldbescheid sein.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Dessen Gutachten weist die gemachten Fehler und damit die Nichtverwertbarkeit der Messung nach.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, die zum Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens führen. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Ihre Interessen optimal durchzusetzen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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