Geblitzt auf der BAB 4 / Posterstein, Frankfurt-Dresden, km 121,5 BAB 4- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor? Mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts lohnt es sich die Messung anzufechten! Denn überdurchschnittlich viele Verfahren werden hier nach einem Einspruch eingestellt. Erfolgsursache ist fast immer die Fehleranfälligkeit des eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die ankommenden Fahrzeuge reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Blitzer zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und dann mit Hilfe einer Weg- Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit bestimmt werden.

Aber die überlange Messstrecke führt hier zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht. Dies geschieht so häufig, dass allein dieser Serienfehler etwa bei der Hälfte aller Messungen falsche Ergebnisse verursacht. Auch treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Der Bußgeldstelle ist dann kein verwertbarer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. In diesen Fällen führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die Messbeamten, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die Messreihe annulliert.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Rechtsanwalt Junge ist bundesweit erfolgreich tätig und die überwiegende Zahl der von ihm betreuten Verfahren endet mit einer den Betroffenen entlastenden Einstellung.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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