Geblitzt auf der BAB 10, Abschnitt 251, km 0,775 in Fahrtrichtung AD Werder- Bußgeld vermeiden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Man passiert die Messstelle, wenn man zunächst von der B 5 aus Berlin kommend in Richtung Nauen/Hamburg fährt und dann auf die BAB 10 in Richtung Potsdam/Werder wechselt. Zwischen der Brückenüberquerung über der B 5 und der Brücke über der BAB 10 wird das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand aufgestellt. 

Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Er seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Von diesen werden überdurchschnittlich viele eingestellt.

Gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed, welches seit seiner ersten Anwendung für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt  und ein sicherer Garant für die Verfahrenseinstellung ist. 

Es  sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Die hierdurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und so ist eine Berechnung der Geschwindigkeit möglich.

Jedoch führt die Länge der Messstrecke zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dieser Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass etwa 50 % aller Messungen schon aus diesem Grund falsch sind. Auch muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht dies nicht genau genug und dann führt schon die kleinste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch das Messprotokoll unvollständig, was immer zu einem Verwertungsverbot führt. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung ablaufen ist oder ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlt. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung gemachten Fehler nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema