Geblitzt auf der BAB 2, km 5,3 in Fahrtrichtung Berlin-Bußgeld erfolgreich vermeiden

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In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Andreas Junge die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Die möglichen Ungenauigkeiten und Fehler des Messung, die den Erfolg der Verteidigung garantieren, sind vielfältig. Fast immer spielt aber der Standort und der Typ des verwendeten Messgerätes eine Rolle.

Diese  Messstelle hat einige Besonderheiten. Es gibt keine Schilder. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird durch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA), also eine sog. „Schilderbrücke“ geregelt. Diese befindet sich etwa 1,1 Kilometer vor der Messstelle, nachdem ab der Landesgrenze von Sachsen-Anhalt zu Brandenburg in etwa 39 Kilometern Entfernung durchgängig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h angeordnet war. In aller Regel ist dort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h angeordnet. Im Rahmen der Verteidigung ist daher stets darauf zu achten, dass die korrekte Funktion der VBA sowie die entsprechenden Schaltpläne überprüft werden.

Hauptangriffspunkt der Verteidigung sind aber hier die Schwächen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO Es 8.0-


Dieser ist charakterisiert durch seinen Messbalken, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, die von herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Durch dieses System kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode können aber schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Oft ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist. 

Auch bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Mühe das Fahrzeug korrekt zu erfassen, was ebenfalls zu einer Verzerrung des Messergebnisses führt.  Daher wurden auch schon  Betroffene freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 8.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Geräts abgelaufen, muss entweder die gesamte Messreihe annulliert und de Betroffene freigesprochen werden. Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, entstehen Ihnen hierfür und das gesamte Verfahren keine Kosten. Das Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und ist die Grundlage für  Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Das Ordnungswidrigkeitenrecht liegt an der Schnittstelle zwischen Verkehrs- und Strafrecht. Rechtsanwalt Andreas Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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