Geblitzt auf der BAB 11, km 87,4 in Fahrtrichtung Kreuz Uckermark- Bußgeld vermeiden

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Die Messstelle  befindet sich zwischen der Anschlussstelle Schmölln und dem Autobahnkreuz Uckermark. In Höhe eines kleinen, direkt an der Autobahn gelegenen Sees wird das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand aufgestellt. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Andreas Junge, wie Sie sich gegen das drohende Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot wehren können. 

Eine groß angelegte deutschlandweite Studie zu mehreren Messgeräten hat festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch fehlerhaft waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung nicht den vorgeschriebenen Anforderungen genügten und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, wieso ein Einspruch Erfolg haben kann. Sinnvoll ist dieses Rechtsmittel aber fast immer. An dieser Messstelle bieten die Eigenarten des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed die besten Verteidigungsansätze.

Dieses sendet Laserbündel in einem Schwenkwinkel von 45 Grad aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt. Hierdurch können Fahrzeit und -strecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Werte wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings geschehen bei der Einstellung des Schwenkwinkels die meisten Aufbaufehler. Um diese zu verhindern, fordert der Hersteller eine Schulung des Messpersonals vor dem ersten Einsatz. Ist eine solche in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung nicht verwertet werden.

Durch die Auffächerung der Laserimpulse, können diese zeitgleich von mehreren Fahrzeugteilen zurückgesandt werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Teil empfangen. Hierdurch wird die Bestimmung der Geschwindigkeit entscheidend zu Lasten der Betroffenen verfälscht. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Bei bestimmten Verkehrssituationen (Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten u.ä.) treten Zuordnungsprobleme auf. Ist die Eichung des Blitzers abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu verwerfen.

Für die Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche erst nachträglich auf das Messfoto gelegt wird. Aber eine Auswertung des Messfotos ist nur danach nur möglich, wenn sich nicht weitere Fahrzeuge auf dem Messstreifen befinden, wenn die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden und wenn nicht das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad auf dem Messfoto innerhalb des Auswerterahmens zu sehen sind. Ein geringfügiges Verschieben der Schablone macht dann auch Ihre Messung unbrauchbar. 

Das Amtsgericht Lübben hat schon Betroffene freigesprochen, weil die Frist zur Eichung des Gerätes in den zu entscheidenden Fällen nicht eingehalten wurde. Das Amtsgericht Spremberg sprach frei, weil die Einrichtung des Gerätes nicht den Bedienungsvorschriften entsprach.

All diese Fehler, deren Auflistung nicht abschliessend ist, konnten mittels einer Auswertung der Messprotokolle und der Rohmessdaten durch Spezialisten für Verkehrsmesstechnik ermittelt werden. 

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Das Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angeblich gemessene Geschwindigkeit. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem Gericht nachgewiesen werden kann. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und  seit Jahren erfolgreich als Verteidiger in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafverfahren tätig. Pro Jahr bearbeitet er ca. 1000 Bußgeldverfahren. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





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