Geblitzt auf der BAB13, km 113,3 in Fahrtrichtung Ortrand- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern.

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten? 

Neben einem hohen Bußgeld kommen ab 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h zuviel ein Monat Fahrverbot hinzu. Dies steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h und kann für Fahranfänger in der Probezeit und Wiederholungstäter extra erhöht werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist anfechtbar und besonders an dieser Messstelle kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger die drohenden Strafen ersparen.

Der Blitzer wird auf dem Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Ruhland und Ortrand im Bereich einer Eisenbahnbrücke aufgestellt. Bisher genügte die Art der Beschilderung nach Auffassung des zuständigen Amtsgericht Senftenberg verkehrspsychologischen Anforderungen. Jedoch wird bei einem entsprechenden anwaltlichen Vortrag ein Augenblicksversagen durchaus bejaht.

Der größte Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier aber die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.

Dieser Blitzer registriert die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Diese ermöglichen eine Bestimmung der Fahrzeugumrisse und der Fahrzeit für die in das Gerät eingegebene Messstrecke. Mittels dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Diese Messmethode führt aber systembedingt dazu, dass schon der Schatten des eigenen oder einen fremden Fahrzeugs die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen können. Sehr häufig sind auch die von Leitplanken verursachten Schatten die Ursache für eine Fehlmessung.

Auch LED-Scheinwerfer, welche pulsierendes Licht aussenden, führen zu Irritationen bei der Messwertbildung und somit zu falschen Geschwindigkeitsangaben.

Der Scanwinkel des Blitzers regelt die Einstellung dessen Einstellung zu der vorhandenen Fahrbahnneigung. Dessen falsche Justierung ist ein sehr häufiger Aufbaufehler. Dieser führt aber automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Wird die Kameraposition während der Messzeit verändert, müssen die Messbeamten auch die Fotolinie neu dokumentieren. Ansonsten ist die Plausibilität der Geschwindigkeitsmessung nicht mehr gewährleistet. 

Befindet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerät geschult wurden, ist schon aus diesem Grund von einer fehlerhaften Messung auszugehen.

Besonders bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten entstehen Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist es der Bußgeldstelle bei einer anwaltlichen Überprüfung der Nachweis, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich zu dem abgebildeten Fahrzeug gehört, nicht möglich.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen. 

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein, welches die vorhandenen Mängel dokumentiert.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Die gesamtem Verfahrenskosten (einschließlich des Gutachters), übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht und somit die nötige Erfahrung und das Wissen, um Ihre maximal durchzusetzen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.


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