Geblitzt auf der L 57, Abschnitt 20, km 3,45, in FR Guteborn- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Dann stehen die Chancen überdurchschnittlich gut, die drohenden Strafen zu verhindern. Denn eingesetzt wird hier ein Einseitensensor des Typs ESO 3.0. Dessen Fehleranfälligkeit ist die beste Erfolgsgarantie für Ihren Einspruch.

Dieses Gerät registriert mit seinen fünf Messsensoren auf einer Länge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dabei gewonnenen Daten sind die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Bei dieser Messmethode führen aber schon feinste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs, zu einer Verfälschung der Messdaten. Dies gilt auch für das Licht von LED-Scheinwerfern, wie umfangreiche Testreihen nachgewiesen haben. Oft ist auch der Messbalken, auf welchem sich die Sensoren befinden, nicht exakt genug im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dies führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers, treten Unregelmäßigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, ist die Messung nicht verwertbar. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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