Geblitzt: B 108, Warenshof, Abs. 10, km 2,724, Ri. Waren- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
- 2 Minuten Lesezeit
In einem Anhörungsschreiben der Bußgeldstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zum Vorwurf gemacht? Bevor Sie die drohenden Strafen akzeptieren, lohnt sich die Beratung durch einen spezialisierten Verteidiger. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät PoliScan Speed ist für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt. Experten für Verkehrsmesstechnik gelingt es hier sehr häufig eine ungültige Messung nachzuweisen.
Dieses Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 erfassen. Die Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Dadurch ist eine Bestimmung der für diesen Weg benötigten Fahrzeit möglich und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit.
Aber immer wieder kommt es wegen der Länge der Messstrecke zu Verzerrungen der Rückstrahlsignale. Dieses ist bei etwa 50 % aller Messungen so relevant, dass falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Für eine korrekte Messwertbestimmung muss der Sensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Häufig ist aber die Justierung nicht exakt genug, was schon bei geringsten Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Außerdem treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald mehrere Fahrzeuge dicht hintereinander den Messbereich passieren. Dann ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit fuhr. Ist das Gerät nicht fristgerecht gewartet, erlischt die Geräteeichung. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.
Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist TÜV- zertifiziert und die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.
Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.
Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.
Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.
Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.
Artikel teilen: