Geblitzt: BAB 10, bei km 168,655 Baustelle, in FR Frankfurt/O / Prenzlau- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor? Dann ist die beste Reaktion auf den Anhörungsbogen die Beratung durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind hier überdurchschnittlich hoch. Dies liegt vor allem an der Fehleranfälligkeit und Unzuverlässigkeit des eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. 

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Die Autobahn wird auf einer Länge von 75  Metern durch Laserimpulse erfasst. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Dies ermöglicht eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und somit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese Negativabweichung ist die Ursache, dass bei ca. 50 % aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Befinden sich mehrere Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h. der Bußgeldstelle ist kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, obwohl schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen, was in Brandenburg nicht selten geschieht, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 50 % gewährt. Fehlt in der Messakte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, liegt ein Verwertungsverbot vor.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema