Geblitzt: BAB 10, km 11,07, in FR Spreeau- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässgen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h? Dann lohnt es sich mit einem Einspruch zu reagieren. Denn hier wird mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed gemessen. Dessen Unzuverlässigkeit ist der Hauptgrund, warum die Mehrzahl der Verfahren nach einer Überprüfung eingestellt werden.

Dieser Blitzer erfasst die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter durch das Aussenden von Lasersignalen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit. 

Jedoch führt die lange Messstrecke zu einer Signalaufweitung und damit einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich führt dies zu einer Verfälschung der Daten und zwar so häufig, dass allein aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch sind. Oft ist auch der Sensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Noch viel häufiger befinden sich mehrere Fahrzeuge zeitgleich im Messbereich. Dann treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf, so dass der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich ist, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug mit der überhöhten Geschwindigkeit gemessen wurde. Fehlt ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung gemachten Fehler nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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