Geblitzt: BAB 10, Km 153,83, in Richtung Potsdam- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich, den Rat eines erfahrenen Verteidigers einzuholen.

Innerhalb des Autobahndreiecks wird die erlaubte Geschwindigkeit erst auf 100 km/ h und dann zweimal auf 80 km/h gedrosselt. Die beidseitige Beschilderung genügt nach Ansicht des hier zuständigen Amtsgerichts Oranienburg noch verkehrspsychologischen Anforderungen. Allerdings wird bei dichtem Verkehr oder schlechter Sicht ein Augenblicksversagen großzügig bejaht.

Aber die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs liefert das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses sendet Lasersignale aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Sensor zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung, welche die Rückstrahlsignale verzerrt und damit die Messung verfälscht. Schon dieser Serienfehler führt dazu, dass auf etwa jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Bei einem dichten Verkehrsaufkommen kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Sensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht der Aufbau nicht mit nötigen Genauigkeit. Schon die geringste Abweichung führt aber automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ebenso ist häufig die Geräteeichung abgelaufen. Wird dieses nachgewiesen, gewährt das Amtsgericht Oranienburg entweder einen Toleranzbereich von 20 % oder annulliert sogar die gesamte Messreihe. Ein Verteidiger kann bezüglich der Messung ein Beweisverwertungsverbot geltend machen, wenn sich in der Akte kein Nachweis findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Schon diese kleine und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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