Geblitzt: BAB 10, km 39,9, in Richtung Niederlehme- Fehler bei der Messung!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/ vorgeworfen? Dann sollten Sie auf den Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee mit der Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers reagieren. Die Chancen den angedrohten Strafen zu entgehen, stehen hier überdurchschnittlich hoch. Denn Hauptgarant für den Erfolg eines Einspruchs ist die Unzuverlässigkeit des aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren die Impulse und senden sie zu dem Messgerät zurück. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Durch die eingestellte Messlänge kommt es aber zu einer Impulsauffächerung und einer damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich wird dadurch die Berechnung verfälscht, was bei etwa jeder zweiten Messung zu falschen Messergebnissen führt. Außerdem hat dieser Gerätetyp besonders bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Oft kann die Bußgeldstelle nicht nachweisen, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Sensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitswerte. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Auch wenn die Geräteeíchung abgelaufen ist, ist die Messung unverwertbar oder es wird ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Schon diese kleine und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): andreas junge

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