Geblitzt BAB 10, km 41,0 in FR Niederlehme- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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An dieser Messstelle wurden Sie vom Blitzer erfasst? Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee macht Ihnen deswegen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/ zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, den Vorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die hier als Beweismittel benannte Lasermessung beruht auf den Werten eines mobilen Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. Dies ist aber derart unzuverlässig, dass die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren hier überdurchschnittlich hoch ist.

Dieser Blitzer arbeitet nach folgendem Prinzip. Laserstrahlen erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Die ankommenden Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit und wird durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit berechnet.

Aber die überlange Messstrecke ist eine der größten Fehlerquellen dieses Geräts. Denn sie verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die damit verbundene Datenverfälschung tritt dabei so häufig auf, dass schon allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa 50 %  aller Geschwindigkeitsangaben falsch sind. Auch muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgebaut werden. Oft ist aber ebenfalls die Einstellung nicht exakt genug, was immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen zur Folge hat. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, entstehen  fast immer Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug vom Blitzer erfasst wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die als Beweismittel benannten Messbeamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, kann Ihr Verteidiger ein Verwertungsvebot geltend machen. Häufig ist auch das Messprotokoll nicht vollständig ausgefüllt oder es sind nicht alle Messdaten abgespeichert. Auch in diesen Fällen wird das Verfahren immer eingestellt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): andreas junge

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