Geblitzt: BAB 12, Höhe km 36,8, in FR Briesen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten. Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h? Dann können die möglichen Strafen teuer werden.

Neben einem hohen Bußgeld ist ab einer Überschreitung um 21 km/h ein Punkt vorgesehen und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Aber dies muss nicht zwingend sein. Denn aufgestellt ist hier ein Einseitensensor des Typs ESO 3.0. Dessen Schwächen und Fehlerquellen liefern die besten Argumente für den Erfolg eines Einspruchs.

Charakteristisch für diesen Blitzer ist ein Messbalken auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese erfassen auf einer Straßenlänge von mindestens 18 m die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dies ermöglicht  eine Weg- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, können die Messung verfälschen. Diesen Effekt hat auch das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern., da dies die Bestimmung der Fahrzeugumrisse erschwert.  Außerdem muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist die Justierung nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Dieses Messsystem hat auch bei dichtem Verkehr oder stattfindenden Überholvorgängen Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die gefahrene Geschwindigkeit gemessen wurde. Sind die Messbeamten nicht nachweislich an diesem Blitzertyp geschult, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder eine sehr hohe Messtoleranz von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses dient als Nachweis für die vorhandenen Messfehler und Grundlage für Beweisanträge.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): Andreas Junge

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