Geblitzt: BAB 2, km 40,0 in FR AS Ziesar/ Magdeburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h vorgeworfen? Dann folgt dem Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee zeitnah ein Bußgeldbescheid. Dessen Strafen sollten Sie aber nicht vorschnell akzeptieren, denn die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind hier sehr gut. Ein sicherer Garant sind dabei fast immer die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Es werden Laserimpulse ausgesandt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber schon die Länge der Messstrecke sorgt für ein enormes Fehlerpotential. Es kommt durch sie zu einer Signalauffächerung und damit verbunden zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Allein wegen dieses Fehlers ist etwa jede zweite Messung falsch. Dieses Messsystem hat auch Zuordungsschwierigkeiten bei dichtem Verkehr oder Überholvorgängen. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, ob wirklich das auf  dem Foto abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist der Messsensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben. Oft fehlt auch in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, was ein Verwertungsverbot zur Folge hat. Ist die Geräteichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Schon diese sehr kleine und bei weitem nicht vollständige Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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