Geblitzt: BAB 24, km 169,950 in Fahrtrichtung Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Der mobile Blitzer wird auf der BAB 24 in Fahrtrichtung Hamburg hinter dem Autobahndreieck Wittstock/Dosse aufgestellt, ca. 500 Meter vor der Anschlussstelle Pritzwalk. 

Wenn Sie wegen ihm einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg erhalten haben, kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Denn die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittli hoch.

Ob die Beschilderung hinreichend auf die Beschränkung von 100 km/hinweist, ist vor dem hier zuständigen Amtsgericht Neuruppin strittig. Oft kann hier erfolgreich ein Augenblicksversagen geltend gemacht werden.

Auf jeden Fall sind aber die Schwächen des hier aufgebauten Lasermessgerätes  vom Typ Poliscan Speed Erfolgsgaranten für Ihren Einspruch.

Das Messprinzip dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Der Messsensor strahlt Laserimpulse aus, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt werden. Erfasst wird dabei ein Straßenlänge von 75 Meter. Die gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für diese Strecke benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu größten Unsicherheiten. Denn sie verursacht eine Signalauffächerung und damit eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die Berechnung beruht dann nicht mehr auf der tatsächlichen Fahrzeit. Bei etwa jeder zweiten Messung sind aus diesem Grund die Geschwindigkeitsangaben falsch. Der Messsensor muss außerdem genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht dies nicht exakt genug, was immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, hat die Kamera Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, ob tatsächlich das Auto auf dem Foto geblitzt wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder ungültig, wird entweder die Messreihe gänzlich annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten, gilt ein Verwertungsverbot.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle  gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren sehr erfolgreich in Bußgeldverfahren und kennt die Besonderheiten dieser Messstelle.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.




Foto(s): Andreas Junge

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