Geblitzt: BAB 9, km 0,2, Höhe AD Potsdam, in FR Leipzig- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h? Dann droht Ihnen ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern auch ein Punkt. Ein Monat Fahrverbot ist ab einer Überschreitung von 26 km/h möglich, ab 31 km/h ist dies sicher. 

Aber soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen diese Folgen ersparen, wobei meist die zahlreichen Fehlerquellen des hier aufgebauten Einseitensensors ESO 3.0 ein sicherer Garant für den Erfolg eines Einspruchs sind.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Die auf dem charakteristischen Messbalken befindlichen fünf Messsensoren registrieren auf einer Länge von 20 m die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dadurch ist eine Weg- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs oder Sonnenreflexionen auf den Sensoren können die Messung verfälschen. Diese Wirkung hat auch das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern, da hierdurch die Fahrzeugumrisse nicht exakt erfassen werden. Oft ist hier der Messbalken nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Außerdem treten bei dichtem Verkehr oder Spurwechseln Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ein Verwertungsverbot kann geltend gemacht werden, wenn sich in der Messakte kein Nachweis findet, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.  Ist die Geräteeichung erloschen, kann sogar die gesamte Messreihe annulliert werden oder es wird ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema