Geblitzt: BAB 9, Schkeuditzer Kreuz, Tang. München- Dresden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Landesdirektion Sachsen macht Ihnen ein. Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Spezialisierten Verteidigern gelingt es hier überdurchschnittlich häufig, den gemachten Vorwurf zu widerlegen. Hauptargumente sind dann fast immer die Fehlerquellen des hier aufgebauten Einseitensensors vom  Typ ESO 8.0.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Auf dem charakteristischen Messbalken befinden sich fünf Sensoren, welche auf einer Länge von 25 Metern die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registrieren. Dadurch ist es möglich die für die Strecke benötigte Fahrzeit zu bestimmen und mit Hilfe dieser Daten die Geschwindigkeit zu berechnen. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber schon kleinste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, können das Messergebnis verfälschen. Dieses gilt auch für eingeschaltete LED- Scheinwerfer. Grund hierfür ist, dass deren Lichtquelle pulsiert, indem das Licht in sehr kurzen Abständen immer wieder ein- und ausgeschaltet wird. Genau dieses Ein- und Ausschalten des Lichts ist für das betroffene Messgerät ein Problem, da das Gerät zumindest für die Dauer seiner Messung eine gleichbleibende Helligkeit der gemessenen Fahrzeugteile benötigt, um einen Messwert bilden zu können. Nachweisbar sind solche Beeinflussungen durch untypische Signalausschläge im Messbereich des Frontscheinwerfers. Für eine fehlerfreie Messung muss außerdem der Messbalken genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht eben dies nicht exakt genug. Dann führen schon kleinste Abweichung bei der Justierung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Außerdem treten besonders bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.



Foto(s): andreas junge

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