Geblitzt auf der B179, 12355 Berlin- Waltersdorfer Chaussee- Bußgeld vermeiden!

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Wer von Alt- Glienicke kommend Richtung Schönefeld fährt, befindet sich bis zum Ortsausgangschild noch in Berlin. Eine Selbstverständlichkeit, welche man bei der konkreten Streckenführung vergessen kann. Deswegen steht kurz vor dem Ortsausgangsschild und auf der anderen Seite kurz hinter dem Ortseingangsschild ein Blitzer, denn viele Fahrer gehen nicht davon aus, innerhalb einer Ortschaft zu fahren. 

So tückisch die Beschilderung und der Standort des Blitzers auch sind, ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Das hier verwendete Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed ist für seine Fehler und Ungenauigkeiten gerichtsbekannt. 

2016 gab es durch die Urteile mehrerer Amtsgerichte Zweifel in der Rechtsprechung, ob dieses Gerät überhaupt als standardisiertes Messsystem einzuordnen sei. Daraufhin erfolgte zwar ein Wechsel der Software, aber die Schwächen bei der Messwertbestimmung sind geblieben.

Die Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit bietet es der Verteidigung einen weiteren Angriffspunkt.

Das Gerät hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Gutachten von einem der anerkanntesten Sachverständigen Berlin/Brandenburgs ein.  Dieses benennt die aufgefundenen Fehler und begründet warum die Ungenauigkeit Ihrer Messung. Mit ihm als Grundlage kann daher bei Gericht  ein aussichtsreicher Beweisantrag gestellt und die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen werden. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen hierfür sowie das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Er betreut pro Jahr ca. 1000 Bußgeldverfahren und ist Fachanwalt für Strafrecht.  Rechtsanwalt Andreas Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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