Geblitzt – Berlin- Kreuzung Großer Stern / Altonaer Straße, Ri West-Bußgeld ersparen

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin hat Ihnen einen Anhörungsbogen oder gar schon Bußgeldbescheid geschickt, weil Sie an der Kreuzung Großer Stern/Altonaer Straße Ri. West geblitzt wurden? Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. 

Der größte Pluspunkt für die Verteidigung sind hier die Ungenauigkeiten und Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed. Gutachter haben zum Beispiel herausgefunden, dass die Daten bei ausführlicher Erfassung und Auswertung die vom Messgerät gemessene Geschwindigkeit in der Hälfte aller Messungen serienmäßig  um mindestens 1-2 km/h unterschreiten. Es ist deswegen nicht unwahrscheinlich, dass bei Ihrer Messung dieser Fehlerwert viel höher liegt, wenn es schon eine serienmäßige Ungenauigkeit gibt. 

Das Messfoto ist beispielsweise  auch nur dann verwertbar, wenn sich nicht weitere Fahrzeuge auf anderen Fahrstreifen auch so auf dem Messfoto befinden, dass Sie auch (teilweise) innerhalb des digitalen Auswerterahmens zu sehen sind. Die Messungen können auch dann keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein, wenn Fehler bei der Zuordnung (zu viele Fahrzeuge im Bereich der Messung) geschehen sind, das Messgerät nicht geeicht ist oder eine falsche Bedienung vorlag. 

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten. Gleiches gilt für die fristgerechte Erneuerung der Eichung. Auch hier wurden vor Gericht schon erhebliche Versäumnisse aufgedeckt, was zur Nichtverwertbarkeit der Messung und Freisprüchen für die Betroffenen führte.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten ein. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. Diese  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Jede Ungenauigkeit und Bedienfehler wird nachgewiesen und zu Ihren Gunsten ausgenutzt. Damit ist es die Basis für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem Gericht nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht und hat die Ausbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht absolviert.  Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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