Geblitzt: Bremen, AB Zubringer, Arsten, km 2,74, FR stadteinwärts- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Bremen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann stehen die Chancen sehr gut, dass die Messung erfolgreich angefochten werden kann. Denn gemessen wird hier mit einem Messgerät des Typs TraffiStar S330. Dessen Piezomessung ist derart fehlerträchtig, dass allein wegen ihr überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Das Messprinzip ist einfach zu erklären. 

Die Geschwindigkeit wird über eine Weg-Zeit-Messung ermittelt. Dazu werden je Fahr- streifen drei Piezosensoren parallel zueinander im Abstand von jeweils einem Meter recht- winklig zum Fahrstreifen in der Straße installiert. Beim Überfahren dieser Messstrecke er- folgen drei Einzelmessungen, die im IPV verarbeitet werden:

1. Messung: Geschwindigkeitsmessung zwischen Sensor 1 und 2 2. Messung: Geschwin- digkeitsmessung zwischen Sensor 2 und 3 3. Messung: Geschwindigkeitsmessung zwi- schen Sensor 1 und 3

 Stimmen die Messwerte im Rahmen der Toleranzen überein, wird der gültige Messwert über die serielle Schnittstelle des IPVs an die Kamera übertragen. Überschreitet der über- tragene Messwert das festgelegte Geschwindigkeitslimit, wird automatisch von der Ka- mera ein Beweisfoto ausgelöst. Die zur Beweissicherung notwendigen Informationen wer- den mit dem Foto abgespeichert und am oberen Bildrand eingeblendet. 

Sehr wichtig ist  der Zustand des Messstellenbereichs. Der Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen in Fahrtrichtung dürfen bei der eichamtlichen Erstprüfung über die Sensorlänge höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Der Zustand der hiesigen Messstelle erfüllt regelmäßig  diese Voraussetzungen nicht. Der dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so eine exakte Datenanalyse.  Oft sind hier auch die Induktionsschleifen durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Schon kleinste Risse und Verschiebungen führen aber zu Differenzen von bis zu 30 km/h. In diesem Fall kann daher gar keine exakte und nachprüfbare Bestimmung der Geschwindigkeit vorliegen.  Fahren zwei Autos auf den Piezokontakten kann es falschen Geschwindigkeitszuordnungen kommen.

Bei einer Überprüfung der Messprotokolle können diese und noch viele weitere Fehler gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Rechtsanwalt Junge ist bundesweit erfolgreich tätig und die überwiegende Zahl der von ihm betreuten Verfahren endet mit einer den Betroffenen entlastenden Einstellung.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

                                       

Foto(s): Andreas Junge

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