Geblitzt: Buxheim, A 96, Abschnitt 400, km 6,45, Richtung Lindau- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Straubing wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn gemessen wird hier mit einem Einseitensensor des Typs ESO 3.0. Dessen gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit ist der fast alleinige Grund warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden. 

Dieser Blitzertyp besitzt einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese registrieren auf einer Länge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber diese Messmethode ist extrem störempfindlich. So können schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Messdaten extrem verfälschen. Gleiches gilt für das Licht von LED-Scheinwerfern. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt werden, was eine exakte Geschwindigkeitsbestimmung verhindert. Außerdem können Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Messbalken muss unbedingt im exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Häufig ist die Justierung beim Aufbau aber nicht genau genug und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Oft fehlt auch ein aktueller Schulungsnachweis für das Messpersonal in der Akte, was die Verwertbarkeit der Messung verhindert. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Sind nicht sämtliche Messdaten abgespeichert, liegt auch ein Verwertungsverbot vor. Die Fotolinie muss entweder in einem separaten Fotolinienbild oder durch einen auf jedem Foto sichtbaren, markanten Punkt, dokumentiert werden. Fehlt es an einer solchen Dokumentation können die Messwerte ebenfalls nicht mehr sicher zugeordnet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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