Geblitzt: Buxheim, A 96 Ri. Lindau, Abschnitt 400, km 6,17, Ri. Lindau- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Wenn Ihnen vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, empfiehlt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Messungen erfolgen mit dem Einseitensensor ESO 8.0, der für seine Fehleranfälligkeit bekannt ist. Häufige Fehlerquellen sind Lichtreflexe, falsche Ausrichtung des Messbalkens und Schwierigkeiten bei der Erfassung mehrerer Autos. Unexaktheiten beim Geräteaufbau oder das Fehlen eines Schulungsnachweises des Messpersonals können die Messung ebenfalls unbrauchbar machen. Rechtsanwalt Andreas Junge erstellt daher für jeden Fall ein TÜV-zertifiziertes Gutachten, welches die Messfehler aufzeigt und zu einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens führt. Damit können Ihnen Punkte im Fahreignungsregister oder Fahrverbote erspart bleiben. Bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten. Ein schneller Konzu takt  Rechtsanwalt Junge ist per E-Mail (junge@jhb.legal) oder  auch in dringenden Fällen telefonisch (01792346907)  neben der Kanzleinummer möglich.

Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Bevor Sie die drohenden Strafen akzeptieren, lohnt es sich, die Messung durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn gemessen wird hier mit einem Einseitensensor des Typs ESO 8.0. Dessen gerichtsbekannte Fehleranfälligkeit ist die Hauptursache, dass überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dieses funktioniert nach folgendem Messprinzip. Auf einem Messbalken befinden sich fünf Sensoren, welche die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede auf einer Länge von 25 Meter erfassen. Die dadurch gewonnenen Daten sind die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste und sehr häufig vorkommende Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, verfälschen die Messdaten massiv. Dies gilt auch für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfen, da dieses von den Sensoren nicht fehlerfrei erfasst wird. Der Messbalken muss unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Häufig ist die Ausrichtung aber nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers, treten Schwierigkeiten bei der Erfassung auf. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal ist die Messung unverwertbar. Sollte festgestellt werden, dass die Geräteeichung abgelaufen war, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Die ist nur eine sehr unvollständige Aufzählung der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler der Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die von ihm betreuten Verfahren werden überdurchschnittlich häufig eingestellt.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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