Geblitzt in St. Leon-Rot, BAB 6, km 590,500, Mannheim-Heilbronn- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird in einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Karlsruhe vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Denn die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dessen Geschwindigkeitsbestimmung erfolgt durch das kontinuierliche Ausstrahlen von Laserimpulsen auf einer Messstrecke von 15 bis 75 Metern vor dem Gerät. Diese werden von dem Fahrzeug reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt. Mit Hilfe der gewonnenen  Daten kann die benötigte Zeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und letztlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Auffächerung der Lichtimpulse führt aber zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dadurch wird aber die Bestimmung der Zeit und also auch die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen deswegen die angegebenen Werte nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die richtige Einstellung des  Schwenkwinkels, der anhand des Abstands des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Hier passieren mangels Sachkenntnis und Sorgfalt sehr oft Fehler, gleiches gilt für die Auswertung des Messfotos. Um dieses zu vermeiden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals an seinem Gerät. Ist diese in der Akte nicht nachweisbar, ist die Messung keine wirksame Grundlage für einen Bußgeldbescheid.

Bei Überholmanövern, entgegenkommenden Fahrzeugen oder Kolonnenfahrten treten Zuordnungsprobleme auf, d.h. der Bußgeldstelle ist kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Die auswertenden Messbeamten müssen an dem Gerät geschult sein. Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Akte, wird die Messung verworfen.

Das Gerät generiert aus dem Originaldatensatz Ihrer Messung ein Messfoto im Format .jpg. Dessen Umwandlung  in das Format .jpg verursacht  automatisch die Erstellung einer sogenannten xml-Datei, welche Informationen zu Positions- und Zeitangaben Ihres Fahrzeugs während des Messvorgangs beinhaltet. Setzt man diese Positions- und Zeitangaben rechnerisch ins Verhältnis und vergleicht sie mit dem behaupteten Geschwindigkeitswert, wird sehr oft eine Differenz zu Gunsten des Fahrers festgestellt.

Sollte zum Zeitpunkt der Messung die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch weitere Fehler können durch Spezialisten für Verkehrsmesstechnik bei einer Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.en Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

 Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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