Geblitzt: Frankfurt am Main, A 661, Höhe km 321,85, FR Egelsbach- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Wollen Sie die drohenden Strafen verhindern, lohnt es  sich, mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers den Messvorgang anzufechten. Denn die Einstellungsquote nach einem Einspruch liegt bei dieser Messstelle weit über dem Durchschnitt. Der Grund für den Erfolg ist fast immer die Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieser Blitzertyp sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und dann wird mittels einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt.

Aber die überlange Messstrecke führt zu einer unbeabsichtigten Auffächerung der ausgesandten Signale. Natürlich werden dadurch auch die Rückstrahlimpulse verzerrt und die Messdaten verfälscht. Dies geschieht so häufig und massiv, dass schon wegen dieses Serienfehlers etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft wird beim Aufbau der Messsensor nicht exakt genug  im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. In diesen Fällen führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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