Geblitzt: Fürth, B 8, Abschnitt 1840, km 0,2, Ri. Neustadt an der Esch- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach erhalten? Der Vorwurf ist ein Geschwindigkeitsverstoß, genauer ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften? Dann kann Ihnen ein Einspruch die drohenden Strafen ersparen. Denn die Anzahl der Einstellungen liegt dann weit über dem vergleichbaren Durchschnitt. Der Grund sind fast immer Feststellungen zu aufgetretenen Fehler des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan FM 1.

Diese sendet Laserstrahlen aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfasst. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für diese Strecke benötigten Fahrzeit. Dann kann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber die hier eingestellte überlange Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit natürlich auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die dadurch bedingte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich treten außerdem Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Nach den Herstellervorgaben muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber oft ist der Aufbau in diesem Punkt nicht präzise genug, was dann immer überhöhte Messergebnisse zur Folge. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder wird ein Ablauf der Geräteeichung festgestellt, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema