Geblitzt: Gemarkung Lehrte/Alten, A 7, km 153,24, Richtung Kassel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Region Hannover wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann ist die beste Reaktion auf den Anhörungsbogen die Beauftragung  eines erfahrenen Verteidigers. Denn  bei dieser Messstelle ist die Quote der eingestellten Verfahren nach einem Einspruch überdurchschnittlich hoch. Grund sind vor allem die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Methode die Geschwindigkeit zu messen ist einfach erklärt. Das Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Lasersignale und senden sie zu dem Blitzer zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und so ist eine Berechnung der Geschwindigkeit möglich.

Aber die überlange Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch entstehende Daterverfälschung tritt so häufig auf, dass aus diesem Grund etwa jede zweite Messung falsch ist. Auch muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Straße ausgerichtet werden. Oft ist die Justierung nicht exakt genug und dann führt schon die kleinste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Sollte in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die bei Ihrer Messung vorhandenen Fehler nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Drohende Punkte oder ein Fahrverbot werden abgewehrt.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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