Geblitzt- Hohe Börde Schackensleben, Fahrtrichtung Berlin; A2 – km 104,100- Bußgeld vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann kann dieser Verstoß drastische Folgen haben. Werden Sie mit dem PKW außerorts geblitzt, droht ein Bußgeld zwischen 20 € bei bis zu 10 km/h zu schnell und 700 € bei über 70 km/h zu schnell. Schon ab 21 km/h zu schnell außerorts gibt es zudem einen Punkt. Wer 26 bis 30 km/h zu schnell außerorts unterwegs ist, wird zudem mit einem Fahrverbot von einem Monat belegt. Wer 41 km/h zu schnell auf der Autobahn oder Landstraße fährt, bekommt zwei Punkte, ab über 70 km/h zusätzlich drei Monate Fahrverbot. Nach § 4 Abs. 2  der Bußgeldkatalog- Verordnung (BKatV) gelten besondere Regelungen für Personen, die innerhalb eines Jahres mehr als einmal außerorts geblitzt wurden. Wer dem Blitzer mehr als einmal in die Falle geht, gilt als Wiederholungstäter.

Doch diese Strafen kann ein erfahrener Verteidiger für Sie abwenden. Denn aufgebaut ist hier eine Einseitensensor des Typs ESO ES 3.0. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, aber zahllose Testreichen und vor allem Gerichtsverfahren haben dessen Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

Dieser Blitzertyp hat einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede und ermöglichen so eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Bei dieser Messmethode muss das Gerät aber genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft erfolgt die Justierung nicht genau genug. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Besonders bei dichtem Verkehr und Überholvorgängen hat das Gerät Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist in diesen Fällen kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Auch können schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen. Häufig ist bei dem hier aufgebauten Gerät die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird entweder ein hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt oder sogar die gesamte Messreihe annulliert. Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann der Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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