Geblitzt: Hohe Börde, Schackensleben, Fahrtrichtung Berlin, A 2, km 104,100-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg macht Ihnen ein Überschreitend der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt es sich den drohenden Bußgeldbescheid mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzuzweifeln. Denn der hier aufgebaute Einseitensensor ESO 3.0 ist durch zahlreiche Gerichtsverfahren und Testreihen für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt.
Dieser Blitzer ist charakterisiert durch seinen länglichen Messbalken, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese registrieren die auf einer Länge von 25 Metern von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dadurch kann die Fahrzeit bestimmt und die Geschwindigkeit berechnet werden.
Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs können die Messung beeinflussen und zu überhöhten Werten führen. Gleiches gilt für das Licht von LED- Scheinwerfern, was schon Gegenstand von Untersuchungen des ADAC war. Oft ist auch der Messbalken nicht korrekt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. In diesen Fällen führen schon kleinste Abweichungen zu erhöhten Werten. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, hat das Messsystem Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Falls in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlt oder die Geräteeichung abgelaufen ist, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.
Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.
Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.
Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.
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