Geblitzt in 10717 Berlin, Hohenzollerndamm/Konstanzer Str.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei Berlin erhalten, weil Sie hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten hätten?

Dann lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers.

Hinter dem benannten Beweismittel "Geschwindigkeitsmessgerät" verbirgt sich die Verwendung eins Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dessen Schwächen aufzuzählen, würde Seiten füllen.

Nur als Beispiele seien folgende benannt:

Bei etwa 50 % aller Messungen stimmen die Geschwindigkeitsangaben des Gerätes nicht mit der tatsächlich gefahrenen überein. Ursache ist eine fehlerhafte Datenverarbeitung des Gerätes.

Eine  ungenaue Einstellung des Scanwinkels führt automatisch zu überhöhten Geschindigkeitsangaben. Diese Justierungsfehler tritt häufig auf und hat eine Einstellung des Verfahrens zu Folge.

Der Blitzer hat große Zuordnungsprobleme bei unübersichtlichen Verkehrssituationen, etwa Überholvorgängen oder Kolonnenfahrten. Dann ist der Bußgeldstelle im gerichtlichen Verfahren kein überzeugender Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Beamten an diesem Gerät geschult wurden, ist das Verfahren ebenfalls einzustellen.

Bei mehr als 50 % aller Messvorgänge werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dies kann ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des gesamten Vorgangs bewirken.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Testreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses  ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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