Geblitzt in 12347 Berlin NK Gradestr. 109, Ri. Britzer Damm- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie wurden an dieser Messstelle von einem mobilen Blitzer erfasst?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Bei Wiederholungstätern wird sehr schnell der strafschärfende Vorsatz angenommen und Fahranfängern wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren vorgeschrieben. 

Hier lohnt sich aber auf jeden Fall ein Einspruch. Denn gemessen wird mit einem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dieses ist seit seiner ersten Anwendung der massiven Kritik durch die Verkehrsgericht ausgesetzt.

Es misst mittels Laserstrahlen, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Die Messstrecke beträgt dabei 10 bis 75 Meter.

Auf dieser Länge kommt es zu einer Strahlenaufweitung, die zu einer Verzerrung der Signale und damit einer fehlerhaften Datenverarbeitung führt. Dies verursacht bei mindestens jeder zweiten Messung unzutreffende Geschwindigkeitsangaben. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Das Gerät verarbeitet bei mehr als jeder zweiten Messung Daten, die außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen werden. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweiserhebungsverbot zur Folge haben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt zeitlich versetzt zu dem eigentlichen Messvorgang. Besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen entstehen hierdurch Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist der Bußgeldstelle Berlin kein sicherer Nachweis möglich, dass das Messergebnis korrekt dem Foto zugeordnet wurde.

Häufig wird von den Beamten der Scanwinkel nicht korrekt justiert. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerätetyp geschult wurden, ist die gesamte Messung zu verwerfen.

Gleiches gilt wenn die Eichung des Gerätes nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurde oder abgelaufen ist.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche möglichen Fehler bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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