Geblitzt in 12357 Bln. Nk Neuköllner Str. o. Nr./Ri. Rudower Str.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sind von der Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin angeschrieben worden, weil Sie hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten haben sollen?

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb von vier bis sechs Wochen der Bußgeldbescheid. Bei einer Überschreitung um 21 km/h kann dann schon ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot ausgesprochen werden. Fahrern in der Probezeit können Aufbauseminare und eine Verlängerung der Probezeit auferlegt werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Hinter der Bezeichnung "Geschwindigkeitsmessgerät" auf dem Anhörungsbogen verbirgt sich die Anwendung eines Messgerätes vom Typ Traffistar S 350.

Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet kontinuierlich Lichtimpulse aus. Diese tasten ein ankommendes Fahrzeug bis zu einer Entfernung von 70 m innerhalb eines Scanwinkels von 50 Grad ab. Der Impuls wird nach der Reflexion an einem Objekt vom Empfänger der Messeinheit delektiert. Durch die dem Gerät bekannte Lage der Laserstrahlen und der Zeit zwischen Aussenden und Detektieren (Signallaufzeit) kann das Gerät Entfernung und Richtung des erfassten Fahrzeugs bestimmen. Mittels der hieraus gewonnenen Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Durch eine fehlerhafte Datenverarbeitung werden aber sehr ungenaue Messwerte angegeben. Werden hier Fehler bemerkt, ist die gesamte Messung zu verwerfen.

Ursache kann zum Beispiel ein Abgleiten des Messstrahls (Porscheeffekt) sein.

Messstrahlen können ebenfalls vom anvisierten Punkt abweichen. Besonders bei älteren Lasermessgeräten ohne Visierhilfe ist dies zu beobachten.

Häufig sind auch Übertragungsfehler in das Messprotokoll.

Dieser Blitzer hat Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass die angeben Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde. Gleiches gilt bei Messungen Inder Nacht.

Wird der Lichtstrahl nicht exakt auf das Kennzeichen des Fahrzeugs ausgerichtet, kommt es ebenfalls zu nicht hinnehmbaren Abweichungen.

Sollte der Scanwinkel nicht exakt eingestellt sein, ist das Ergebnis automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, etwa weil die Wartungsintervalle nicht eingehalten werden, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich  in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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