Geblitzt in 14055, Berlin Ch./Wi., Herrstr. 120, Ri. stadtauswärts- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vor? Zwar kann dieser Geschwindigkeitsverstoß ein hohes Bußgeld, Punkte oder sogar Fahrverbot zur Folge haben, aber eine Verteidigung lohnt sich. 

Denn aufgestellt ist ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen zahlreiche und gerichtsbekannten Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Nur beispielhaft können folgende benannt werden.

Eine fehlerhafte Datenerfassung führt dazu, dass bei ca. der Hälfte aller Bescheide falsche Werte angezeigt werden. Oft ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt. Dadurch kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", die automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen. Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Geschwindigkeitsberechnung. Daher kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Häufig ist bei diesem Blitzertyp auch die Geräteeichung abgelaufen. Wird dieses festgestellt, ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren. Vor jeder Inbetriebnahme sind zahlreiche Funtionstests durchzuführen. Werden diese nicht vollständig in der Akte erfasst, muss die Messung ebenfalls verworfen werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein.  

Dieses  ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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