Geblitzt in 14109, Berlin, BAB 115, Höhe Zollhof Dreilinden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird durch die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten Berlin ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann akzeptieren Sie nicht vorschnell die drohenden Strafen. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind bei dieser Messstelle sehr gut. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist derart fehleranfällig, dass allein seinetwegen überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

SeineFunktionsweise ist einfach erklärt. Die vom Messsensor ausgestrahlten Lichtimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Die Strahlen werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die damit gewonnenen Daten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Sobald der eingegebene Grenzwert überschritten ist, wird die Kamera ausgelöst.

Aber dieser Blitzertyp ist vom Hersteller nur für eine Länge von 50 Meter ausgelegt. Durch die Ausweitung des Messbereichs kommt es daher außerplanmäßig zu einer nicht beabsichtigten Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale.  Die dadurch bedingte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch befinden sich fast immer Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Geräts. In diesen Fällen können Probleme bei der Zuordnung auftreten, mit der Folge, dass der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich ist, welches Auto tatsächlich gemessen wurde. Der Messsensor muss für eine exakte Messung genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft geschieht die Ausrichtung aber nicht sorgfältig genug. Dann führen schon geringste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder wird eine ungültige Geräteeichung festgestellt, kann die Verteidigung ein Verwertungsverbot bezüglich der Messung geltend machen.

Schon diese kleine Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung der Bußgeldstelle oder dem hier zuständigen Amtsgerichts Berlin- Tiergarten durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.



Foto(s): Andreas Junge

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