Geblitzt in 21244, Treide, B 75, FR Tostedt- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Harburg hat gegen Sie ein Bußgeldverfahren eröffnet und zwar mit dem Tatvorwurf der Überschreitung der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften? Dann lohnt es sich, dagegen vorzugehen, denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich hoch. Der Grund der Verfahrenseinstellung ist fast immer die mittlerweile auch gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Messmethode ist relativ simpel. Es werden Laserimpulse ausgestrahlt, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt die Länge der Strecke auch zu einer Impulsauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingte Verfälschung der Messdaten ist schon allein die Ursache, dass etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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